Definition
Einen Automationsgrad verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz nur für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude: § 56 Abs. 3 mindestens Grad B bei einer Anlage mit mehr als 290 Kilowatt Nennleistung, mindestens Grad C bei mehr als 70 Kilowatt, nach DIN/TS 18599-11: 2025-10. Für den Bestand nennt § 56 keinen Grad.
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Wo im Gesetz ein Automationsgrad verlangt wird
Einen Automationsgrad verlangt § 56 Abs. 3 GModG für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude: Grad B bei einer Anlage nach Absatz 1 mit mehr als 290 Kilowatt, Grad C bei mehr als 70 Kilowatt. Für ein bestehendes Nichtwohngebäude nennt § 56 GModG keinen Automationsgrad, sondern den Funktionskatalog des Absatzes 2.
„a) mindestens entsprechend dem Automationsgrad B nach der DIN/TS 18599-11: 2025-10 bei einer Anlage nach Absatz 1 mit einer Nennleistung von mehr als 290 Kilowatt entspricht und b) mindestens entsprechend dem Automationsgrad C nach der DIN/TS 18599-11: 2025-10 bei einer Anlage nach Absatz 1 mit einer Nennleistung von mehr als 70 Kilowatt entspricht“
Die Zahl 290 Kilowatt steht im geltenden § 56 GModG damit nur noch als Gradstufe im Neubau, nicht mehr als Anwendungsschwelle der Nachrüstpflicht. Die Gesetzesbegründung führt beide Stufen ausdrücklich als Fortführung der bisherigen Regelung.
| Gebäude | Nennleistung der Anlage nach § 56 Abs. 1 | Was § 56 GModG verlangt |
|---|---|---|
| zu errichtendes Nichtwohngebäude | mehr als 290 Kilowatt | mindestens Automationsgrad B nach der DIN/TS 18599-11: 2025-10 |
| zu errichtendes Nichtwohngebäude | mehr als 70 Kilowatt | mindestens Automationsgrad C nach der DIN/TS 18599-11: 2025-10 |
| bestehendes Nichtwohngebäude | mehr als 70 Kilowatt | keinen Automationsgrad, sondern den Funktionskatalog des Absatzes 2 |
Der Wortlaut knüpft an die Nennleistung einer Anlage an. Ob mehrere Anlagen eines Gebäudes für diese Nennleistung zusammengezählt werden, behandelt eine eigene Seite: mehrere Anlagen in einem Gebäude. Die Neubau-Anforderungen im Zusammenhang, einschließlich des technischen Inbetriebnahme-Managements, stehen unter die Anforderungen an Neubauten.
Welche Anlagen eines Gebäudes die Aufzählung des § 56 Abs. 1 GModG überhaupt erfasst, führt der Self-Check Schritt für Schritt: ob eine Anlage im Anwendungsbereich liegt. Er ordnet Ihre Angaben ein — er trifft keine Feststellung.
Wofür die Klassen A bis D stehen
Der AMEV beschreibt die vier Klassen in einer Kurzfassung: Klasse A als hoch energieeffizientes Gebäudeautomationssystem mit Technischem Gebäudemanagement, Klasse B als erweitertes System mit einigen speziellen TGM-Funktionen, Klasse C als Standardsystem und Klasse D als System, das nicht energieeffizient ist.
Diese Kurzbeschreibung stammt nicht aus dem Normtext, sondern aus der frei abrufbaren Veröffentlichung des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen:
Wortlaut anzeigen
„Die GA-Energieeffizienzklassen A bis D sind in der DIN EN 15232 sowie DIN V 18599-11 (Gebäudeautomationsgrade) definiert: • Klasse A: hoch energieeffizientes Gebäudeautomationssystem (GA-System) und Technisches Gebäudemanagement (TGM) • Klasse B: erweitertes GA-System und einige spezielle TGM-Funktionen • Klasse C: Standard GA-System • Klasse D: GA-System, das nicht energieeffizient ist“
Welche Funktionen ein System für eine Klasse mitbringen muss, welche Anforderungen je Klasse gelten und welche Einsparfaktoren den Klassen zugeordnet sind, steht im kostenpflichtigen Normtext.
Zwei Normausgaben, ein Klassenname
§ 56 Abs. 3 GModG verweist auf die DIN/TS 18599-11: 2025-10, die BEG-Förderrichtlinie und die frei zugängliche Klassenbeschreibung beziehen sich auf DIN V 18599-11. Nach Angabe des Verlags ersetzt die Ausgabe 2025-10 die Ausgabe 2018-09; ob die Klassen inhaltlich unverändert geführt werden, ergibt sich erst aus dem Text der beiden Ausgaben.
| Vorschrift oder Quelle | Welche Ausgabe sie nennt | Belegstufe |
|---|---|---|
| § 56 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GModG | DIN/TS 18599-11: 2025-10 | BELEGT (Normtext) |
| AMEV, Gebäudeautomation 2023, Anlage 4 | DIN EN 15232 und DIN V 18599-11, in der Fußnote die Ausgabe 2018-09 | BELEGT (AMEV-Wiedergabe) |
| BEG-Förderrichtlinie, Fördergegenstand | DIN V 18599-11, ohne Ausgabedatum im Wortlaut | BELEGT (Richtlinientext) |
| Katalogangabe des Verlags zur DIN/TS 18599-11: 2025-10 | ersetzt DIN V 18599-11: 2018-09 | BELEGT (Katalogangabe) |
Gefördert wird nach dem Wortlaut der Förderrichtlinie der Einbau von Technik, „die der Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11 dienen (inklusive notwendiger Feldgeräte)“. § 56 Abs. 2 GModG verlangt für den Bestand dagegen einen Funktionskatalog und nennt keine Klasse. Welche Förderwege dafür infrage kommen, führt die Seite zu den Förderwegen für Gebäudeautomation.
Ob eine nach der älteren Ausgabe geplante Anlage die Anforderung der Ausgabe 2025-10 erfüllt, beantwortet diese Seite nicht; das ist eine Frage an die Fachplanung. Für Unterlagen aus der Zeit vor dem 29. Juli 2026 lohnt zusätzlich der Blick darauf, welcher Rechtsstand für eine Quelle gilt.
Wo der Inhalt der DIN/TS 18599-11 zu bekommen ist
Die Anforderungen je Automationsgrad stehen in einem kostenpflichtigen Dokument. Diese Seite nennt dessen Fundstelle mit Titel, Ausgabestand und Umfang; die Funktionslisten je Klasse, die Anforderungstabellen und die Effizienzfaktoren stehen dort. Welche Klasse ein konkretes System erreicht, klärt die Fachplanung im Einzelfall.
Die Fundstelle lautet: DIN/TS 18599-11:2025-10, „Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 11: Gebäudeautomation“, 66 Seiten; nach Angabe des Verlags ersetzt sie DIN V 18599-11:2018-09. Wer den Anforderungsinhalt braucht, bezieht das Dokument über den Verlag.
Wo eine Veröffentlichung diesen Anforderungsinhalt frei wiedergibt, lohnt der Blick auf ihre Quellenangabe: Der Normtext selbst ist nicht frei abrufbar.
Anschlussfragen zu den Automationsgraden
Einen Automationsgrad nach der DIN/TS 18599-11: 2025-10 verlangt § 56 GModG nach seinem Wortlaut allein in Absatz 3, und Absatz 3 gilt für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude. Für ein bestehendes Nichtwohngebäude nennt § 56 GModG keinen Grad, sondern den Funktionskatalog des Absatzes 2.
Der AMEV beschreibt die Klasse B als erweitertes GA-System mit einigen speziellen TGM-Funktionen. Welche Funktionen ein System dafür mitbringen muss, steht im Text der DIN/TS 18599-11: 2025-10 beziehungsweise der DIN V 18599-11; beide Dokumente sind kostenpflichtig und über den Verlag zu beziehen.
Der AMEV überschreibt seine Anlage 4 mit „Energieeffizienzklassen GA (Gebäudeautomationsgrade)“ und führt die Klassen A bis D dort unter beiden Bezeichnungen. § 56 Abs. 3 GModG verwendet den Begriff Automationsgrad. Ob beide Bezeichnungen dasselbe meinen, ergibt sich erst aus dem kostenpflichtigen Normtext.
Beide Vorschriften nehmen unterschiedliche Ausgaben in Bezug: § 56 Abs. 3 GModG verweist auf die DIN/TS 18599-11: 2025-10, die BEG-Förderrichtlinie auf DIN V 18599-11 ohne Ausgabedatum. Nach Angabe des Verlags ersetzt die Ausgabe 2025-10 die Ausgabe 2018-09. Ob die Klassen dort gleich geführt werden, ergibt sich erst aus deren Text.
Über den Verlag, der das Dokument herausgibt: DIN/TS 18599-11: 2025-10 ist eine kostenpflichtige Technische Spezifikation mit 66 Seiten. Der Inhalt der Norm ist nicht frei abrufbar; frei abrufbar ist allein die Kurzbeschreibung der Klassen A bis D in der AMEV-Veröffentlichung Gebäudeautomation 2023.
Stand dieser Auskunft: 11. September 2026. Der Wortlaut des § 56 GModG wurde am 1. September 2026 geprüft, die AMEV-Veröffentlichung und die Katalogangabe des Verlags am 11. September 2026. Welcher Rechtsstand für eine Quelle gilt · alle Begriffe im Glossar
Fundstellen: § 56 Abs. 3, § 56 Abs. 1 und 2 GModG · geprüft 11.09.2026