Glossar

Automationsgrade A bis D — welcher Grad wann verlangt wird

Rechtsstand 11.09.2026 Lesezeit ca. 6 Minuten

Definition

Einen Automationsgrad verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz nur für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude: § 56 Abs. 3 mindestens Grad B bei einer Anlage mit mehr als 290 Kilowatt Nennleistung, mindestens Grad C bei mehr als 70 Kilowatt, nach DIN/TS 18599-11: 2025-10. Für den Bestand nennt § 56 keinen Grad.

Wo im Gesetz ein Automationsgrad verlangt wird

Schematische Darstellung einer Reihe von Anlagen aufsteigender Nennleistung; eine Klammer fasst einen mittleren Abschnitt der Reihe zusammen, kleinere und größere Anlagen stehen außerhalb

Einen Automationsgrad verlangt § 56 Abs. 3 GModG für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude: Grad B bei einer Anlage nach Absatz 1 mit mehr als 290 Kilowatt, Grad C bei mehr als 70 Kilowatt. Für ein bestehendes Nichtwohngebäude nennt § 56 GModG keinen Automationsgrad, sondern den Funktionskatalog des Absatzes 2.

„a) mindestens entsprechend dem Automationsgrad B nach der DIN/TS 18599-11: 2025-10 bei einer Anlage nach Absatz 1 mit einer Nennleistung von mehr als 290 Kilowatt entspricht und b) mindestens entsprechend dem Automationsgrad C nach der DIN/TS 18599-11: 2025-10 bei einer Anlage nach Absatz 1 mit einer Nennleistung von mehr als 70 Kilowatt entspricht“

Fundstelle: § 56 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GModG, gesetze-im-internet.de · geprüft 01.09.2026

Die Zahl 290 Kilowatt steht im geltenden § 56 GModG damit nur noch als Gradstufe im Neubau, nicht mehr als Anwendungsschwelle der Nachrüstpflicht. Die Gesetzesbegründung führt beide Stufen ausdrücklich als Fortführung der bisherigen Regelung.

Gebäude Nennleistung der Anlage nach § 56 Abs. 1 Was § 56 GModG verlangt
zu errichtendes Nichtwohngebäude mehr als 290 Kilowatt mindestens Automationsgrad B nach der DIN/TS 18599-11: 2025-10
zu errichtendes Nichtwohngebäude mehr als 70 Kilowatt mindestens Automationsgrad C nach der DIN/TS 18599-11: 2025-10
bestehendes Nichtwohngebäude mehr als 70 Kilowatt keinen Automationsgrad, sondern den Funktionskatalog des Absatzes 2

Der Wortlaut knüpft an die Nennleistung einer Anlage an. Ob mehrere Anlagen eines Gebäudes für diese Nennleistung zusammengezählt werden, behandelt eine eigene Seite: mehrere Anlagen in einem Gebäude. Die Neubau-Anforderungen im Zusammenhang, einschließlich des technischen Inbetriebnahme-Managements, stehen unter die Anforderungen an Neubauten.

Welche Anlagen eines Gebäudes die Aufzählung des § 56 Abs. 1 GModG überhaupt erfasst, führt der Self-Check Schritt für Schritt: ob eine Anlage im Anwendungsbereich liegt. Er ordnet Ihre Angaben ein — er trifft keine Feststellung.

Wofür die Klassen A bis D stehen

Der AMEV beschreibt die vier Klassen in einer Kurzfassung: Klasse A als hoch energieeffizientes Gebäudeautomationssystem mit Technischem Gebäudemanagement, Klasse B als erweitertes System mit einigen speziellen TGM-Funktionen, Klasse C als Standardsystem und Klasse D als System, das nicht energieeffizient ist.

Diese Kurzbeschreibung stammt nicht aus dem Normtext, sondern aus der frei abrufbaren Veröffentlichung des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen:

Wortlaut anzeigen

„Die GA-Energieeffizienzklassen A bis D sind in der DIN EN 15232 sowie DIN V 18599-11 (Gebäudeautomationsgrade) definiert: • Klasse A: hoch energieeffizientes Gebäudeautomationssystem (GA-System) und Technisches Gebäudemanagement (TGM) • Klasse B: erweitertes GA-System und einige spezielle TGM-Funktionen • Klasse C: Standard GA-System • Klasse D: GA-System, das nicht energieeffizient ist“

Fundstelle: AMEV, Gebäudeautomation 2023, Anlage 4 „Energieeffizienzklassen GA (Gebäudeautomationsgrade)“, S. 105 · geprüft 11.09.2026

Welche Funktionen ein System für eine Klasse mitbringen muss, welche Anforderungen je Klasse gelten und welche Einsparfaktoren den Klassen zugeordnet sind, steht im kostenpflichtigen Normtext.

Zwei Normausgaben, ein Klassenname

§ 56 Abs. 3 GModG verweist auf die DIN/TS 18599-11: 2025-10, die BEG-Förderrichtlinie und die frei zugängliche Klassenbeschreibung beziehen sich auf DIN V 18599-11. Nach Angabe des Verlags ersetzt die Ausgabe 2025-10 die Ausgabe 2018-09; ob die Klassen inhaltlich unverändert geführt werden, ergibt sich erst aus dem Text der beiden Ausgaben.

Vorschrift oder Quelle Welche Ausgabe sie nennt Belegstufe
§ 56 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GModG DIN/TS 18599-11: 2025-10 BELEGT (Normtext)
AMEV, Gebäudeautomation 2023, Anlage 4 DIN EN 15232 und DIN V 18599-11, in der Fußnote die Ausgabe 2018-09 BELEGT (AMEV-Wiedergabe)
BEG-Förderrichtlinie, Fördergegenstand DIN V 18599-11, ohne Ausgabedatum im Wortlaut BELEGT (Richtlinientext)
Katalogangabe des Verlags zur DIN/TS 18599-11: 2025-10 ersetzt DIN V 18599-11: 2018-09 BELEGT (Katalogangabe)

Gefördert wird nach dem Wortlaut der Förderrichtlinie der Einbau von Technik, „die der Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11 dienen (inklusive notwendiger Feldgeräte)“. § 56 Abs. 2 GModG verlangt für den Bestand dagegen einen Funktionskatalog und nennt keine Klasse. Welche Förderwege dafür infrage kommen, führt die Seite zu den Förderwegen für Gebäudeautomation.

Ob eine nach der älteren Ausgabe geplante Anlage die Anforderung der Ausgabe 2025-10 erfüllt, beantwortet diese Seite nicht; das ist eine Frage an die Fachplanung. Für Unterlagen aus der Zeit vor dem 29. Juli 2026 lohnt zusätzlich der Blick darauf, welcher Rechtsstand für eine Quelle gilt.

Wo der Inhalt der DIN/TS 18599-11 zu bekommen ist

Die Anforderungen je Automationsgrad stehen in einem kostenpflichtigen Dokument. Diese Seite nennt dessen Fundstelle mit Titel, Ausgabestand und Umfang; die Funktionslisten je Klasse, die Anforderungstabellen und die Effizienzfaktoren stehen dort. Welche Klasse ein konkretes System erreicht, klärt die Fachplanung im Einzelfall.

Die Fundstelle lautet: DIN/TS 18599-11:2025-10, „Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 11: Gebäudeautomation“, 66 Seiten; nach Angabe des Verlags ersetzt sie DIN V 18599-11:2018-09. Wer den Anforderungsinhalt braucht, bezieht das Dokument über den Verlag.

Wo eine Veröffentlichung diesen Anforderungsinhalt frei wiedergibt, lohnt der Blick auf ihre Quellenangabe: Der Normtext selbst ist nicht frei abrufbar.

Anschlussfragen zu den Automationsgraden

Fundstellen: § 56 Abs. 3, § 56 Abs. 1 und 2 GModG · geprüft 11.09.2026

Fundstellen und Prüfdatum · 3 Zeilen
§ 56 Abs. 3 GModG BELEGT geprüft 01.09.2026
§ 56 Abs. 1 und 2 GModG BELEGT geprüft 01.09.2026
DIN/TS 18599-11: 2025-10 (in Bezug genommen in § 56 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GModG) BELEGT geprüft 11.09.2026