Über diese Seite
Wer diese Seite betreibt — und wer sie bezahlen soll
Matthias Lugert betreibt dieses Informationsangebot zur Nachrüstpflicht für Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden, gehört keinem Hersteller und ist keine amtliche Stelle. Bezahlen sollen Anbieter von Gebäudeautomation für Anfragen, die Sie selbst auslösen; für Sie ist die Nutzung kostenlos — für das Ergebnis-Dossier geben Sie eine E-Mail-Adresse an.
Betreiber dieser Seite zur Nachrüstpflicht: Firmierung, Verantwortung und Kontakt
Matthias Lugert betreibt diese Seite zur Nachrüstpflicht für Gebäudeautomation; verantwortlich für die Inhalte ist Matthias Lugert.
- Betreiber: Matthias Lugert
- Anschrift: Holzgartenstr. 8, 91207 Lauf
- Verantwortlich für die Inhalte: Matthias Lugert
- Kontakt: matlugert+gebaeudepflichten@gmail.com
Die vollständigen Pflichtangaben stehen im Impressum.
Vier Absenderklassen in der Trefferliste zur Vorgängernorm
Wer heute nach der Nachrüstpflicht zur Gebäudeautomation sucht, landet bei Behörden und
Agenturen, bei Herstellern, bei Fachmedien und Normportalen oder bei Softwareanbietern. In der
Trefferliste zur Suchanfrage geg 71a — der aufgehobenen Vorgängernorm, unter der das Thema
heute noch gesucht wird — gehörten am 1. September 2026 alle zehn erstplatzierten Ergebnisse
einer dieser vier Klassen an.
- Behörde oder Agentur — handelt aus einem Mandat: Sie vollzieht die Vorschrift oder erklärt sie.
- Hersteller — bietet die Technik an, um die es in der Vorschrift geht.
- Fachmedium oder Normportal — macht Normen und Fachinformation zum eigenen Produkt.
- Anbieter von Energiemanagement-Software — bietet ein Produkt an, das an die Vorschrift anschließt.
Diese Seite tritt als eine weitere Klasse an: eine Fläche, die einordnet und Anfragen vermittelt. Auch das ist ein wirtschaftliches Interesse — es liegt nur an einer anderen Stelle, nämlich bei den Anbietern von Gebäudeautomation, die für vermittelte Anfragen zahlen sollen. Hersteller und Software-Anbieter sind zugleich zwei der vier Absenderklassen. Die Auswertung beschreibt dabei eine Trefferliste zu einem Suchbegriff an einem Tag, nicht einen Markt.
Womit diese Seite Geld verdienen soll
Für Sie ist die Nutzung dieser Seite kostenlos; für das Ergebnis-Dossier geben Sie eine E-Mail-Adresse an. Bezahlen sollen Anbieter von Gebäudeautomation — Hersteller, Software-Anbieter und Systemhäuser — und zwar für Anfragen, die Sie selbst auslösen. Stand 5. September 2026: Eine solche Vereinbarung besteht nicht; der Erlösweg ist geplant, nicht in Betrieb.
- Die Einordnung kostet nichts. Der Selbst-Check zeigt sein Ergebnis vollständig auf der Seite, samt Fundstellen und zum Ausdrucken — bevor irgendetwas gefragt wird.
- Arbeitsartefakte gegen eine E-Mail-Adresse. Wer das Ergebnis als Dossier zum Weiterreichen möchte, gibt dafür eine E-Mail-Adresse an; der Weg ohne diese Angabe bleibt daneben bestehen.
- Weitergabe nur auf Ihre Anfrage. Erst wenn Sie eine Anfrage absenden, gehen Ihre Angaben an einen der Anbieter, die dafür zahlen sollen; ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis gehen sie an niemanden. Was beim bloßen Aufruf dieser Seite protokolliert wird und wie lange es bleibt, steht in der Datenschutzerklärung.
Sollte eine bezahlte Partnerschaft oder ein Sponsoring zustande kommen, wird die Partnerschaft an der Stelle gekennzeichnet, an der sie wirkt — nicht nur hier.
Was diese Seite nicht ist
Diese Seite ist ein Informationsangebot zur Nachrüstpflicht für Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden — keine amtliche Stelle, kein Hersteller und kein Anbieterverzeichnis. Sie verkauft weder Anlage noch System, führt kein Ranking und erteilt keine Rechtsberatung: Was hier steht, ist eine Einordnung der allgemeinen Rechtslage, keine Bewertung Ihres Einzelfalls.
| Was manche erwarten | Was tatsächlich zutrifft |
|---|---|
| eine amtliche Informationsstelle | Diese Seite gehört zu keiner Behörde und erteilt keine Auskunft mit Bindungswirkung. |
| ein Hersteller mit Fachinformation | Wir verkaufen keine Anlage, kein System und keine Software. Die Einordnung bleibt hersteller- und systemunabhängig: Sie nennt kein Fabrikat, auch wenn Hersteller zahlen sollen. |
| ein Anbieterverzeichnis | Es gibt hier keine Anbieterliste und kein Ranking. Auch das Ergebnis des Selbst-Checks nennt keinen Anbieter. |
| eine Rechtsberatung | Wir ordnen eine allgemeine Rechtslage ein. Die Bewertung eines konkreten Gebäudes gehört zur Fachplanung, die rechtliche Bewertung eines Einzelfalls zur anwaltlichen Beratung. |
Wo die Grenze zur Rechtsberatung im Einzelnen verläuft und wer wofür zuständig ist, steht auf der Seite zur Methodik.
Vier Regeln, an die wir uns binden
Vier Selbstbindungsregeln gelten für die Einordnung auf dieser Seite, unabhängig davon, ob sie im Einzelfall Anfragen kosten. Jede Regel ist so gefasst, dass Sie ihre Einhaltung an den Seiten dieser Site nachprüfen können — als Zusage, die an einem Text messbar ist, nicht als Absichtserklärung. Zu jeder Regel steht deshalb der Prüfpunkt dabei.
- Kein Anbieterverzeichnis, kein Ranking und keine bezahlte Platzierung in einer redaktionellen Empfehlung. Besteht mit dem Empfänger einer Anfrage eine Vereinbarung, steht das dort, wo Sie die Anfrage absenden. Nachprüfbar daran, dass keine Seite dieser Site eine Anbieterliste führt und das Ergebnis des Selbst-Checks keinen Anbieternamen ausgibt. Ebenso daran, dass an der Anfragestelle steht, ob und mit wem eine Vereinbarung besteht.
- Keine Drohkulisse mit Bußgeld oder Kontrollen. Nachprüfbar daran, dass auf keiner Seite ein Bußgeldbetrag als Druckmittel steht und keine behördliche Kontrolle angekündigt wird.
- Kein Betroffenheits-Verdikt über ein einzelnes Gebäude. Nachprüfbar daran, dass der Selbst-Check Ihre Eingaben und den Rechenweg zeigt und den Satz „Ihr Gebäude ist betroffen” nirgends ausgibt.
- Rechtsaussagen am Normtext, jede Zahl mit Belegstufe. Nachprüfbar daran, dass zu jeder Rechtsaussage eine Fundstelle mit Prüfdatum steht und jede geschätzte Zahl als Spanne mit offengelegter Methode erscheint. Beruht eine Aussage auf einer amtlichen Auslegungsempfehlung, steht diese Herkunft dabei.
Die zweite und die dritte Regel sind auf der Seite zur Methodik ausgeführt: Die Methodik-Seite nennt die vier Aussagen, die diese Site bewusst nicht trifft, und begründet jede einzeln.
Woher die Angaben zum Gebäudemodernisierungsgesetz stammen
Rechtsaussagen auf dieser Site stehen am Wortlaut des Gebäudemodernisierungsgesetzes; beruht eine Aussage auf einer amtlichen Auslegungs- oder Vollzugsempfehlung, steht diese Herkunft dabei — als Empfehlung, nicht als Normbefehl. Zu jeder Fundstelle wird festgehalten, wann ihr Wortlaut zuletzt geprüft wurde, und jede Zahl trägt eine ausgewiesene Belegstufe.
Warum das nötig ist, zeigt der Rechtsstand selbst: Ältere Quellen zum selben Gegenstand beschreiben eine Vorschrift, die es so nicht mehr gibt. Wie dieses Verfahren im Einzelnen aussieht und wo seine Grenze liegt, steht auf der Seite zur Methodik.
Kontakt, Impressum und Widerspruch
Matthias Lugert ist über matlugert+gebaeudepflichten@gmail.com erreichbar; die vollständige Anbieterkennzeichnung steht im Impressum.
Wenn Sie Post von uns bekommen haben und ihr widersprechen möchten: Woher die Angaben zu Ihrem Objekt stammen und wie Sie widersprechen, steht unter Datenherkunft und Widerspruch. Ein Widerspruch ist formlos möglich und braucht keine Begründung.
Ob die Nachrüstpflicht Ihre Anlagen betrifft, prüfen Sie selbst im Selbst-Check: Dort tragen Sie die Daten Ihrer Anlagen ein und vergleichen sie mit dem Wortlaut. Der Selbst-Check stellt nichts fest; die Bewertung Ihres Falls nehmen wir nicht vor.