Die Kosten der Gebäudeautomation bemisst der AMEV je Hardware-Datenpunkt; für die Nachrüstung im Bestand führen die amtlichen Quellen keinen Wert je Quadratmeter. Er nennt für komplette Systeme 300 bis 580 Euro brutto je Hardware-Datenpunkt (Stand September 2023), ohne Planungshonorare. Wie viele Hardware-Datenpunkte ein Objekt hat, ergibt die GA-Funktionsliste der Fachplanung.
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Wen die Nachrüstpflicht für Nichtwohngebäude trifft und bis wann, führt die Seite Nachrüstpflicht zur Gebäudeautomation im Überblick — samt der Ausnahmen nach § 56 Abs. 1 Halbsatz 2 GModG. Diese Seite zeigt den Rechenweg.
Der einzige belegte Kostenanker
Der AMEV weist für komplette Systeme der Gebäudeautomation einen Kostenkennwert von 300 bis 580 Euro brutto je Hardware-Datenpunkt aus, Stand September 2023. Die Angabe stammt aus Tabelle 2 der Veröffentlichung Gebäudeautomation 2023 und bezieht sich auf Hardware, Software, Lizenzen und Dienstleistungen — nicht auf die Planungshonorare.
Der AMEV ist der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen; die Spanne steht in Tabelle 2 „Kostenkennwerte für die GA” unter Position A.1 „Komplette GA-Systeme”. Ein Hardware-Datenpunkt ist ein physisch aufgeschalteter Messwert, Schaltbefehl oder Rückmeldepunkt — kein Sensor, keine Messstelle, kein Raum und kein Quadratmeter. Eine eigene Seite vertieft den Datenpunkt in der Gebäudeautomation.
Zwei Angaben gehören zum Geltungsbereich: Die Kennwerte stehen in einer Veröffentlichung für die Gebäudeautomation in öffentlichen Gebäuden und rechnen mit Nebenleistungen nach VOB/C DIN 18386; ihr Stand ist September 2023. Ob sie ein privat vergebenes Projekt gleich gut treffen, ist eine der Fragen an den Fachplaner.
Was der AMEV-Kennwert enthält
Der AMEV beschreibt den Leistungsumfang wörtlich: „Die Kennwerte enthalten die benötigte Hardware, Software/Lizenzen, Dienstleistungen (z. B. Generierung, Parametrierung der Datenpunkte durch die GA-Firmen) und Nebenleistungen nach VOB/C DIN 18386.”
Herleitung und Fundstellen · 1 Absatz
Enthalten ist damit die Arbeit, die aus Geräten ein System macht — das Anlegen und Parametrieren der Datenpunkte. Deshalb hängt der Kennwert an ihrer Zahl, nicht an der Zahl der Geräte.
Was der AMEV-Kennwert nicht enthält: die Planungshonorare
Ebenfalls wörtlich: „Die Baunebenkosten nach DIN 276 Kostengruppe 700 mit den Honoraren für Ingenieurleistungen der GA-Planer und Gewerkeplaner sind nicht enthalten.”
Herleitung und Fundstellen · 1 Absatz
Der Kennwert ist damit keine Projektsumme. Das Planungshonorar folgt eigenen Regeln. § 53 HOAI führt die Gebäudeautomation als eigene Anlagengruppe 8. Seit 2021 ist das Honorar frei vereinbar: „Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen” (§ 7 Abs. 1 HOAI). Es ist damit verhandelbar und zwischen Angeboten vergleichbar. Für Umbauten und Modernisierungen sieht die HOAI einen Zuschlag vor. § 56 Abs. 5 HOAI lautet: „Für Umbauten und Modernisierungen kann bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 bis 50 Prozent in Textform vereinbart werden.” Ohne eine solche Vereinbarung greift § 6 Abs. 2 HOAI: „Sofern keine Vereinbarung in Textform getroffen wurde, gilt ein Zuschlag von 20 Prozent ab einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad als vereinbart.”
Die Datenpunktzahl Ihres Objekts
Die Zahl der Hardware-Datenpunkte eines Nichtwohngebäudes entsteht nach AMEV aus der GA- und RA-Funktionsliste, die eine Fachplanung als Grundlage der Massenermittlung aufstellt. Einen Kennwert je Quadratmeter, je Anlage oder je Gebäudetyp nennt keine der geprüften Quellen. Ohne diese Funktionsliste bleibt die Datenpunktzahl offen.
Weder die AMEV-Veröffentlichung noch die Untersuchungen des BBSR noch öffentliche Vergabeunterlagen nennen eine Datenpunktdichte je Quadratmeter, je raumlufttechnischer Anlage, je Kilowatt oder je Gebäudetyp. Die AMEV-Veröffentlichung nennt stattdessen den Weg zur Zahl: Zu den Vergabeunterlagen gehören „GA- und RA-Funktionslisten als Grundlage der Massenermittlung für Dienstleistungen“. Die Datenpunktzahl ist ein Planungsschritt, kein Kennwert.
Einzelne Objekte nennen ihre Zahl allerdings selbst: In öffentlichen Vergabebekanntmachungen stehen Angaben von rund 30 Datenpunkten für eine Turnhallensanierung bis zu etwa 2.850 Datenpunkten für eine Generalsanierung. Beide Bekanntmachungen nennen keine Aufteilung in Hardware- und übrige Datenpunkte. Das sind Einzelfälle, keine Typwerte — einen Mittelwert daraus geben die Bekanntmachungen nicht her.
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Wie wenig die Anlagenzahl über die Datenpunktzahl sagt, zeigt eine einzige Maßnahme: Sie beschreibt zweimal dieselbe Ausstattung — eine Lüftungsanlage, drei Heizkreise. Die physischen Datenpunktzahlen dazu liegen um den Faktor zwei auseinander. Belegbar ist eine andere Relation: In den ausgewerteten Bekanntmachungen bündelt ein Automationsschwerpunkt — je nach Bekanntmachung als Automationsstation oder als Informationsschwerpunkt bezeichnet — einige Dutzend bis einige Hundert Datenpunkte.
Ein Fehler wiegt bei dieser Zahl besonders schwer: Eine Datenpunktzahl ohne Typangabe darf nicht mit dem Kennwert multipliziert werden. Wer eine untypisierte Gesamtzahl multipliziert, kann die Kosten überschätzen. Wo Bekanntmachungen beide Zahlen nennen, liegt die Gesamtzahl zwischen dem Ein- und dem Vierfachen der Hardware-Zahl — ein stabiles Verhältnis gibt es nicht, und deshalb lässt sich auch nicht zurückrechnen.
Für ein einzelnes Objekt kommt die Datenpunktzahl aus der Bestandsdokumentation, der Funktionsliste einer Fachplanung oder vom ausführenden Betrieb. Daraus wird eine Frage an den Anbieter: „Auf wie viele Hardware-Datenpunkte kalkulieren Sie, und welche sind das?” Erst mit dieser Angabe lassen sich zwei Angebote auf dieselbe Menge beziehen.
Wie daraus eine Größenordnung wird
- 01 kleine Anlage, wenige Datenpunkte
- 02 mittlere Anlage
- 03 große Anlage, viele Datenpunkte
Aus dem AMEV-Kennwert wird eine Größenordnung erst, wenn die Hardware-Datenpunktzahl des Objekts feststeht — diese Zahl liefert kein Kennwert; sie kommt aus der GA-Funktionsliste der Fachplanung oder aus der Bestandsdokumentation und ist selbst beizubringen. Bei N Hardware-Datenpunkten ergibt sich rechnerisch N mal 300 bis N mal 580 Euro brutto. Planungshonorare und laufender Betrieb kommen hinzu. Das Ergebnis ist kein Angebot; der AMEV schreibt, seine Kennwerte könnten „eine differenzierte Kostenberechnung auf der Grundlage einer GA-Planung nicht ersetzen”.
Schritt 1 — Anwendungsbereich klären. Was Sie brauchen: eine Liste Ihrer Anlagen mit Typ und der vom Hersteller festgelegten Nennleistung. Woher es kommt: Typenschild, Datenblatt, Anlagen- oder Revisionsdokumentation. Erst damit steht fest, worüber gerechnet wird. Der Self-Check führt durch diese Erfassung: welche Anlagen im Anwendungsbereich liegen. Der Self-Check ordnet Ihre Angaben ein — er trifft keine Feststellung.
Schritt 2 — Datenpunktzahl beschaffen. Was Sie brauchen: die Zahl der Hardware-Datenpunkte, ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Woher es kommt: aus der Bestandsdokumentation oder aus der Funktionsliste einer Fachplanung. Eine Gesamtzahl ohne Typangabe trägt den Kennwert nicht.
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Schritt 3 — Kennwert anwenden. Was Sie brauchen: die Spanne von 300 bis 580 Euro brutto je Hardware-Datenpunkt. Woher es kommt: AMEV, Gebäudeautomation 2023, Tabelle 2. Das Ergebnis wird als Spanne geführt, nicht als Punktwert, und die Honorare der Kostengruppe 700 werden getrennt ausgewiesen. Eine eigene Datenschnittstelle für ein fremdes System weist der AMEV pauschal je Schnittstelle aus, nicht je Datenpunkt. Ob öffentliche Mittel den Eigenanteil senken, gehört zu den Förderwegen für Gebäudeautomation.
Neben der Investition stehen die Planungshonorare der Kostengruppe 700 und der laufende Betrieb. Für den laufenden Betrieb nennt der AMEV vier Kostenarten: Wartung und Inspektion, Softwarepflege und IT-Sicherheit, technisches Monitoring und Personal. Einen Kennwert je Datenpunkt und Jahr oder einen Prozentsatz der Investitionssumme nennt der AMEV nicht; seine Empfehlung zur Instandhaltung wird nach einer Fußnote derselben Veröffentlichung derzeit erarbeitet. Wohin die Posten gehören, sagt der AMEV dagegen ausdrücklich: „Wartung/Instandhaltung sind gemäß Vergabehandbuch zusammen mit der Errichtung auszuschreiben und zu werten.” Die Softwarepflege samt IT-Sicherheit gehört nach derselben Quelle in getrennte Positionen.
Weitere AMEV-Kennwerte: Automationsstation, Übertragungsnetz, Datenschnittstelle
Der AMEV weist in Tabelle 2 zusätzlich Teilkennwerte für einzelne Positionen aus — für Management- und Bedieneinrichtung, Automationsstationen der Anlagen- und der Raumautomation, Übertragungsnetze und die Aufschaltung fremder Protokolle. Der AMEV schreibt, die Komponenten der Managementebene hätten „im Allgemeinen nur einen geringen Anteil an den Gesamtkosten (ca. 7 bis 15 %)“.
| Position (Wortlaut der Quelle) | Kennwert | Bezugsgröße |
|---|---|---|
| B.1 Management/Bedienung — „Server, Bedienplatz, Drucker, Software/Lizenzen, Datenpunkte generieren/parametrieren […]” | 30 – 100 € | brutto je Hardware-Datenpunkt |
| C.1 „Automationsstation für Anlagenautomation” | 200 – 300 € | brutto je Hardware-Datenpunkt |
| C.2 „Automationsstation für Raumautomation” | 250 – 350 € | brutto je Hardware-Datenpunkt |
| D.1 „Installation neuer Übertragungsnetze in mittelgroßen Gebäuden” | 10 – 20 € | brutto je Hardware-Datenpunkt |
| D.2 „Aufschaltung auf vorhandene, gebäudeübergreifende Übertragungsnetze innerhalb von Liegenschaften” | 20 – 40 € | brutto je Hardware-Datenpunkt |
| E.1 „Aufschaltung von Systemen mit anderen Protokollen” | 15 – 25 € | brutto je Hardware-Datenpunkt |
| E.2 „Zusätzliche Kosten je Datenschnittstellen DSE” | pauschal 4.000 € | je Datenschnittstelle — nicht je Datenpunkt |
Quelle aller Zeilen: AMEV, Gebäudeautomation 2023 (Stand September 2023), Tabelle 2, S. 74–75.
Drei Lesehinweise gehören dazu. Die Positionen werden nicht addiert: Der Gesamtkennwert für komplette Systeme ist keine Summe dieser Teilpositionen; der AMEV sagt dazu nichts. Die Pauschale je Datenschnittstelle hat eine andere Bezugsgröße — der Pauschalbetrag gilt je Datenschnittstelle, nicht je Datenpunkt. Die 7 bis 15 Prozent stehen im Zusammenhang der GA-Kostenkennwerte; einen anderen Nenner nennt der AMEV an dieser Stelle nicht. Teilkennwerte und Prozentanteil sind nicht ineinander umrechenbar — der AMEV führt sie als getrennte Angaben.
Herleitung und Fundstellen · 1 Absatz
Was Automationsstation, Anlagenautomation und Raumautomation unterscheidet und wie sich die Kostengruppen 400 und 480 zueinander verhalten, sind eigene Themen.
Was den Preis bewegt
Nach Angabe des AMEV entfällt „der größte Anteil der Gesamtkosten […] auf die Dienstleistungen zur Integration der Datenpunkte, deren anwendungsspezifische Parametrierung, Test und Dokumentation”. Preistreiber ist damit der Umfang der Automation, nicht die Fläche des Gebäudes; der Kennwert des AMEV bezieht sich entsprechend auf Hardware-Datenpunkte.
Der AMEV begründet die Breite seiner eigenen Spanne genauso: „Komplette GA-Systeme können sich aus unterschiedlichen Stückzahlen einfacher Komponenten (z. B. bei Mindestausstattung) und hochwertiger Komponenten (z. B. Raumautomation, Verbrauchsdatenerfassung) zusammensetzen.” Der AMEV nennt die Integration der Datenpunkte als größten Kostenblock. Wir folgern daraus: Wer den Projektpreis bewegen will, setzt an der Zahl der integrierten Datenpunkte an, nicht am Gerätepreis.
Die Untergrenze dessen, was beschafft wird, setzt nicht der Anbieter, sondern das Gesetz. § 56 Abs. 2 GModG verlangt ein System, das unter anderem in der Lage sein muss, „eine kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischen Systeme und eine Anpassung des Verbrauchs dieser Hauptenergieträger durchzuführen”. Absatz 6 verlangt zusätzlich — auch im Bestand — eine automatische Beleuchtungssteuerung, es sei denn, die Ausstattung ist technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar. Das sind zwei Anknüpfungspunkte und damit zwei Kostenblöcke.
Herleitung und Fundstellen · 2 Absätze
Die Auslegungsempfehlung der Fachkommission Bautechnik, veröffentlicht im GModG-Infoportal des BBSR, bezieht die Ausrüstungspflicht auf alle gebäudetechnischen Systeme, nicht nur auf die auslösende Anlage. Sie trägt den Stand 4. Juni 2025, ist zur Vorgängerregelung des Gebäudeenergierechts ergangen und ist keine Rechtsnorm. In der Kennwerttabelle des AMEV liegt die Automationsstation für die Anlagenautomation in einer niedrigeren Spanne je Hardware-Datenpunkt als die für die Raumautomation.
Ob die Kosten im Einzelfall als „wirtschaftlich unzumutbar” im Sinne des § 56 Abs. 1 GModG gelten, ist eine Rechtsfrage des Einzelfalls. § 5 GModG knüpft die wirtschaftliche Vertretbarkeit daran, ob die Aufwendungen „innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können”: Ausnahmen von der Nachrüstpflicht. Ob dieser Maßstab die Unzumutbarkeit des § 56 Abs. 1 GModG ausfüllt, sagt der Wortlaut nicht. Was die Nachrüstung zurückbringt, ist eine eigene Frage. Das BBSR hat die Wirtschaftlichkeit für fünf Neubau-Referenzgebäude gerechnet und sein Ergebnis ausdrücklich an eine Bedingung geknüpft: „sofern die Investitionskosten im Bereich der Neubaukosten liegen”. Für die Nachrüstung im Bestand nennt der AMEV „oft höhere Investitionen bei annähernd gleichem Nutzen für den Betrieb”.
Vier naheliegende Rechnungen zur Gebäudeautomation, die nicht tragen
Vier naheliegende Ableitungen führen zu Hausnummern, die die geprüften Quellen nicht hergeben: Marktvolumen geteilt durch Gebäudezahl, Monitoring-Kennwert als Nachrüstwert, Preis je Quadratmeter, Lizenzpreise aus dem Energiemanagement. Die vier Fehlerklassen sind ohne die verworfenen Zahlen beschrieben: Eine als falsch markierte Zahl wird ohne die Markierung weitergetragen.
1. Marktvolumen geteilt durch Gebäudezahl. Ein Branchenumsatz zählt Aufträge in einem Zeitraum, eine Gebäudezahl Objekte in einem Bestand. Der Quotient aus beiden ist kein Betrag je Gebäude, sondern eine Zahl ohne Bezugsgröße.
2. Ein Monitoring-Kennwert als Nachrüstwert. Das technische Monitoring beschreibt eine andere Leistung (Betriebsphase statt Errichtung), einen anderen Fall (Neubau statt Bestand) und einen anderen Nenner (Anteil an den Gesamtbaukosten statt Betrag je Datenpunkt). Der Monitoring-Kennwert ist deshalb auch keine Untergrenze.
Herleitung und Fundstellen · 2 Absätze
3. Ein Preis je Quadratmeter. Die amtlichen Quellen führen für die Nachrüstung im Bestand keinen Wert je Quadratmeter. Der Kostenvergleich des BBSR (Kostenstand 3. Quartal 2011) hält für die Kostengruppe 480 fest: „Für diese Kostengruppe kann jedoch kein Modell angegeben werden, da keine valide Kombination von potenziellen Kosteneinflussfaktoren zur linearen Beschreibung der Kostenkennwerte gefunden wurde.” Die Forschungsuntersuchung des BBSR zur Gebäudeautomation rechnet aus demselben Grund nur mit Neubaukosten — Nachrüstungen im Bestand hat sie ausdrücklich nicht berücksichtigt, weil deren Kosten „objektspezifisch zu stark variieren”. Und der Referentenentwurf vom 13. Mai 2026, der der Neuregelung vorausging, hielt für dieses Leistungsband fest: „Für die Anforderung zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung für bestehende Nichtwohngebäude mit Anlagen > 70 Kilowatt liegen keine Daten vor.” Der Referentenentwurf weist die Datenlage für dieses Leistungsband damit selbst als offen aus.
4. Lizenz- oder Softwarepreise aus dem Energiemanagement-Umfeld. Solche Angaben beschreiben eine andere Leistung mit einer anderen Bezugsgröße und sind mit einem Kennwert je Hardware-Datenpunkt nicht vergleichbar — auch nicht als Gegenbeispiel.
Woher die Kennwerte stammen
Der AMEV schränkt die eigenen Kennwerte ein: „Die Kennwerte müssen wegen der unterschiedlichen örtlichen Bedingungen mit Vorsicht verwendet werden. Sie können eine differenzierte Kostenberechnung auf der Grundlage einer GA-Planung nicht ersetzen.” Die Einschränkung des Herausgebers gehört zu jeder Nennung der Zahl.
Die vollständige Fundstelle: AMEV — Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen, Gebäudeautomation 2023, Stand September 2023, Tabelle 2 „Kostenkennwerte für die GA”, Seiten 74 und 75. Abgerufen und im Volltext gelesen am 1. September 2026 unter amev-online.de; die Kostenkennwerte und alle AMEV-Zitate dieser Seite stammen aus dieser Datei. Die Norm-, BBSR- und Entwurfszitate sind bei ihrer jeweiligen Fundstelle nachgewiesen.
Fragen zu den Nachrüstkosten der Gebäudeautomation
Die Kosten werden je Hardware-Datenpunkt bemessen; für die Nachrüstung im Bestand führen die amtlichen Quellen keinen Wert je Quadratmeter. Der AMEV nennt für komplette Systeme 300 bis 580 Euro brutto je Hardware-Datenpunkt (Stand September 2023). Für die Kostengruppe 480 kann die amtliche Kostenstatistik die Kosten nicht durch ein Kostenmodell beschreiben.
Die Planungshonorare kommen zum AMEV-Kennwert hinzu. Der AMEV schreibt wörtlich: „Die Baunebenkosten nach DIN 276 Kostengruppe 700 mit den Honoraren für Ingenieurleistungen der GA-Planer und Gewerkeplaner sind nicht enthalten.” Für die Gebäudeautomation führt § 53 HOAI die eigene Anlagengruppe 8; das Honorar ist nach § 7 Abs. 1 HOAI frei vereinbar.
Der AMEV-Kennwert von 300 bis 580 Euro je Hardware-Datenpunkt ist ein Bruttowert (Stand September 2023). Tabelle 2 der Veröffentlichung Gebäudeautomation 2023 weist die Kennwerte als Bruttowerte aus. Wer sie mit Nettoangeboten vergleicht, vergleicht zwei verschiedene Größen — die Einheit gehört deshalb in jede Nennung der Zahl.
Die AMEV-Kostenkennwerte für die Gebäudeautomation stammen aus der Veröffentlichung Gebäudeautomation 2023 mit Stand September 2023. Eine neuere Ausgabe liegt nicht vor. Eine Fortschreibung auf ein späteres Preisniveau wäre eine gerechnete, keine belegte Zahl — der Stand der Ausgabe gehört deshalb zu jeder Nennung des Kennwerts.
Für den laufenden Betrieb einer Gebäudeautomation nennt der AMEV vier Kostenarten: Wartung und Inspektion, Softwarepflege und IT-Sicherheit, technisches Monitoring und Personal. Seine Empfehlung zur Instandhaltung wird nach einer Fußnote derselben Veröffentlichung derzeit erarbeitet. Einen Kennwert je Datenpunkt und Jahr nennt der AMEV nicht.
Welche Förderwege für die Nachrüstung der Gebäudeautomation infrage kommen, führt die Förderseite zur Gebäudeautomation — jeweils mit Fundstelle, Richtlinienfassung und Prüfstand. Fördersätze gehören auf die Förderseite und werden dort mit ihrer jeweiligen Fundstelle geführt, nicht neben dem AMEV-Kennwert brutto je Hardware-Datenpunkt (Stand September 2023).
Stand dieser Auskunft: Die Kostenkennwerte stammen aus der Ausgabe mit Stand September 2023; die AMEV-Veröffentlichung wurde am 1. September 2026 im Volltext abgerufen. Der Wortlaut des § 56 GModG wurde am 23. August 2026 abgerufen, die HOAI-Paragrafen am 1. September 2026. Erscheint eine neuere Ausgabe der Kostenkennwerte, ändert sich die Zahl auf dieser Seite.
Fundstellen: § 56 Abs. 1, § 56 Abs. 2 GModG · geprüft 01.09.2026