Glossar

Datenpunkt: die Einheit, in der GA-Projekte gerechnet werden

Rechtsstand 01.09.2026 Lesezeit ca. 5 Minuten

Definition

Ein Datenpunkt ist die Einheit, in der Umfang und Preis eines Gebäudeautomationssystems gezählt werden. Für den Kostenkennwert des AMEV zählt der Hardware-Datenpunkt: Ohne diese Typangabe sind zwei Datenpunktzahlen aus zwei Angeboten nicht vergleichbar, weil Ausschreibungen daneben auch kommunikative, virtuelle und gemeinsame Datenpunkte zählen.

Was ein Datenpunkt in einem Angebot bezeichnet

In einem Angebot für Gebäudeautomation bezeichnet der Datenpunkt die Zähleinheit, an der Umfang und Preis bemessen werden. Die Kostenkennwerte des AMEV sind ausdrücklich Einheitspreise je Datenpunkt; der Tabellenkopf der Quelle lautet wörtlich „Nr. Brutto-Einheitspreise [€] je Hardwaredatenpunkt“. Eine Zahl ohne Typangabe bleibt unvollständig.

Dass gerade der Datenpunkt die Recheneinheit ist, begründet der AMEV mit dem Aufwand, der je Punkt anfällt:

„Der größte Anteil der Gesamtkosten entfällt auf die Dienstleistungen zur Integration der Datenpunkte, deren anwendungsspezifische Parametrierung, Test und Dokumentation sowie die Einpassungen der Bilddarstellungen in das Gesamtsystem.“

Fundstelle: AMEV, Gebäudeautomation 2023, Lesehinweise zu den Kostenkennwerten der Tabelle 2 · geprüft 11.09.2026

Diese Leistung steckt im Kennwert: Er enthält nach dem Wortlaut derselben Quelle auch die „Generierung, Parametrierung der Datenpunkte durch die GA-Firmen“. Ein Preis je Sensor, je Messstelle, je Zähler, je Raum oder je Quadratmeter ist er nicht.

Hardware-Datenpunkt oder kommunikativer Datenpunkt: die Typangabe entscheidet

Der AMEV-Kennwert gilt je Hardware-Datenpunkt. Wo Vergabebekanntmachungen beide Zahlen nennen, ist die kommunikative oder virtuelle Seite meist größer als die Hardware-Seite, und das Verhältnis der beiden Zahlen fällt von Fall zu Fall verschieden aus. Wer den Kennwert auf eine Gesamtzahl ohne Typangabe anwendet, überschätzt die Kosten je nach Fall um den Faktor zwei bis drei.

In den ausgewerteten Bekanntmachungen kommen diese Typbezeichnungen nebeneinander vor:

  • Hardware-Datenpunkt und physikalischer Datenpunkt
  • kommunikativer Datenpunkt und virtueller Datenpunkt
  • Software-Datenpunkt
  • gemeinsamer Datenpunkt

Die Zahlenpaare einzelner Bekanntmachungen liegen weit auseinander: etwa 220 Hardware- gegenüber 650 kommunikativen Datenpunkten, 322 gegenüber 588 Software-Datenpunkten oder 290 gegenüber 170 virtuellen. Das sind Einzelfälle und kein Verhältnis; die Mehrzahl der Bekanntmachungen nennt ohnehin nur eine Gesamtzahl ohne Typangabe.

Daraus folgt das Prüfkriterium beim Vergleich zweier Angebote: Steht im Angebot, welcher Typ gezählt wird? Der Faktor zwei bis drei ist dabei eine Fehlerspanne der Anwendung, kein Preisfaktor — er wird mit keinem Eurobetrag multipliziert.

Der Kostenkennwert des AMEV: 300 bis 580 Euro brutto je Hardware-Datenpunkt (Stand 2023)

Für komplette GA-Systeme weist der AMEV 300 bis 580 Euro brutto je Hardware-Datenpunkt aus, Stand September 2023. Der Kennwert umfasst nach Angabe der Quelle Hardware, Software und Lizenzen, Dienstleistungen und Nebenleistungen; die Planungshonorare der Kostengruppe 700 nach DIN 276 sind darin ausdrücklich nicht enthalten.

Den Leistungsumfang grenzt die Quelle selbst in zwei Sätzen ab, einmal einschließend und einmal ausschließend:

„Die Kennwerte enthalten die benötigte Hardware, Software/Lizenzen, Dienstleistungen (z. B. Generierung, Parametrierung der Datenpunkte durch die GA-Firmen) und Nebenleistungen nach VOB/C DIN 18386.“

Wortlaut anzeigen

„Die Baunebenkosten nach DIN 276 Kostengruppe 700 mit den Honoraren für Ingenieurleistungen der GA-Planer und Gewerkeplaner sind nicht enthalten.“

Fundstelle: AMEV, Gebäudeautomation 2023, Tabelle 2 „Kostenkennwerte für die GA“, Position A.1, S. 74 f. · geprüft 11.09.2026

Die Quelle schränkt ihre eigenen Zahlen ein: Die Kennwerte müssen „wegen der unterschiedlichen örtlichen Bedingungen mit Vorsicht verwendet werden“. Eine „differenzierte Kostenberechnung auf der Grundlage einer GA-Planung“ können sie nach Angabe des AMEV nicht ersetzen.

Wie aus dem Kennwert und einer typisierten Datenpunktzahl eine Größenordnung wird, führt der Rechenweg zur Größenordnung. Hier steht die Einheit, dort die Rechnung.

Woher die Datenpunktzahl Ihres Objekts kommt

Die Datenpunktzahl eines konkreten Nichtwohngebäudes kommt aus der Bestandsdokumentation, aus einer Fachplanung oder aus dem Angebot des ausführenden Betriebs. Einen Kennwert je Quadratmeter, je Kilowatt oder je Gebäudeart nennt keine der geprüften Quellen. Belegt ist allein eine Größenordnung je Automationsstation, nicht je Gebäude.

Auch der Rückschluss von der Anlagenzahl trägt nicht. Eine einzige Maßnahme nennt zweimal dieselbe nominelle Ausstattung — eine Lüftungsanlage, drei Heizkreise — und dazu 220 beziehungsweise 109 physische Datenpunkte.

Belegt ist dagegen eine Größe je Informationsschwerpunkt beziehungsweise Automationsstation: Ein Informationsschwerpunkt bündelt typischerweise einige Dutzend bis einige Hundert Datenpunkte; wie viele Schwerpunkte ein Objekt braucht, ergibt die Funktionsliste. Woher die Zahl im konkreten Fall stammt:

  • aus der Bestandsdokumentation der vorhandenen Anlagentechnik, soweit sie gepflegt ist
  • aus einer Fachplanung, die die Funktionsliste je Anlage aufstellt
  • aus dem Angebot des ausführenden Betriebs, das die gezählten Datenpunkte mit ihrem Typ ausweist

Welche Anlagen eines Gebäudes überhaupt in den Anwendungsbereich des § 56 Abs. 1 GModG fallen, führt der Self-Check Schritt für Schritt: welche Anlagen im Anwendungsbereich liegen. Er ordnet Ihre Angaben ein — er trifft keine Feststellung.

Anschlussfragen zum Datenpunkt

Fundstellen: § 56 Abs. 1 GModG · geprüft 01.09.2026

Fundstellen und Prüfdatum · 1 Zeile
§ 56 Abs. 1 GModG BELEGT geprüft 01.09.2026