Definition
MSR-Technik steht für Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und ist ein Sammelbegriff der Praxis. Die Vorschriften, die die Nachrüstpflicht für Nichtwohngebäude tragen, verwenden ihn nicht: § 56 GModG spricht vom System für die Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung, das § 3 Abs. 1 Nr. 29a GModG definiert.
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Diese Seite ordnet den Begriff ein. Sie sagt nicht, dass eine vorhandene Anlage genügt oder nicht genügt — das entscheidet der Funktionskatalog des § 56 Abs. 2 GModG, nicht der Name in den Unterlagen.
Wofür die Abkürzung MSR steht
Zwei amtliche Quellen lösen die Abkürzung MSR unterschiedlich auf: Der AMEV schreibt in seiner Empfehlung Gebäudeautomation 2023 „Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik“, die BEG-Förderrichtlinie im Fördergegenstand „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik“. Beide Schreibweisen stammen aus amtlichem Material und stehen hier nebeneinander.
Das Abkürzungsverzeichnis der AMEV-Empfehlung führt die Zeile „MSR Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik“. Die Förderrichtlinie verwendet die andere Schreibweise im Wortlaut ihres Fördergegenstands:
„bei Nichtwohngebäuden: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11“
Das Zitat steht hier als Sprachbeleg für die zweite Schreibweise. Welche Förderwege es für Gebäudeautomation gibt und welche Anforderungen daran hängen, beschreibt die Förderung für Gebäudeautomation.
MSR-Technik, Gebäudeautomation, Gebäudeleittechnik: welcher Begriff woher kommt
Die drei Begriffe unterscheiden sich in ihrer Herkunft: Gebäudeautomation ist im Gebäudemodernisierungsgesetz definiert, MSR-Technik ist in einer Empfehlung der öffentlichen Hand und im Fördervokabular belegt, Gebäudeleittechnik im Sprachgebrauch der Branche. Über Umfang oder Teilmengen der drei Gegenstände sagt diese Unterscheidung nichts.
| Begriff | Woher er kommt | Wo er definiert ist |
|---|---|---|
| Gebäudeautomation | Wortlaut des Gebäudemodernisierungsgesetzes | § 3 Abs. 1 Nr. 29a GModG |
| MSR-Technik | Abkürzungsverzeichnis des AMEV (2023) und Fördergegenstand der BEG-Förderrichtlinie | im geprüften Material keine Definition, nur die Auflösung der Abkürzung |
| Gebäudeleittechnik | seit rund 40 Jahren im Sprachgebrauch der Branche, festgehalten vom BBSR | nach dem Befund des BBSR nicht durch Begriffsdefinitionen im aktuellen Regelwerk gestützt |
Die Tabelle vergleicht Herkunft und Fundstelle, nicht Gegenstände. Was das Gesetz unter dem System versteht, führt die Gebäudeautomation; den Befund des BBSR zum dritten Begriff führt die Gebäudeleittechnik.
Warum das Gesetz von einem System spricht
In den Vorschriften, die die Nachrüstpflicht tragen, kommt der Begriff MSR-Technik nicht vor. Maßgeblich ist nach § 56 Abs. 2 GModG, was das System für die Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung können muss — nicht, wie die vorhandene Technik in den Unterlagen eines Gebäudes genannt wird.
Suchraum dieses Befundes sind die Vorschriften, die die Pflicht tragen: § 56 GModG und die Begriffsbestimmungen des § 3 Abs. 1 GModG. Dort ergibt die Suche nach „MSR“ und „Mess-, Steuer“ null Treffer. Für diese Vorschriften gilt die Aussage, nicht für das gesamte Gesetz.
Der Funktionskatalog des Absatzes 2 verlangt sechs Fähigkeiten: Verbräuche kontinuierlich überwachen, protokollieren und analysieren, die erhobenen Daten über eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle zugänglich machen, Anforderungswerte zur Energieeffizienz aufstellen, Effizienzverluste erkennen, den Betreiber über Verbesserungen informieren und die Raumklimaqualität überwachen. Wo ein vorhandenes System eine dieser Anforderungen nicht erfüllt, ist der Abstand zum Katalog die Frage der Bestandsaufnahme — nicht die Bezeichnung der Anlage. Den vollständigen Wortlaut führt die Nachrüstpflicht für Nichtwohngebäude, und welche Angaben für die Einordnung nötig sind, zeigt der Selbst-Check: ob eine Anlage im Anwendungsbereich liegt.
MSR-Schrank, Informationsschwerpunkt, Automationsschwerpunkt: Wortwechsel im Bestand
Der AMEV beschreibt in seiner Empfehlung Gebäudeautomation 2023 den klassischen Aufbau im Bestand als MSR-Schrank beziehungsweise Informationsschwerpunkt und bezeichnet den Informationsschwerpunkt ausdrücklich als den alten gebräuchlichen Begriff gegenüber dem Automationsschwerpunkt, der das Zusammenfassen von GA-Bausteinen in einer funktionalen Struktur in den Vordergrund stellt.
Wortlaut anzeigen
„Der Automationsschwerpunkt stellt im Gegensatz zum alten gebräuchlichen Begriff Informationsschwerpunkt (ISP), der sich an einer hierarchischen Struktur orientiert, die Idee des Zusammenzufassens von GA-Bausteinen in einer funktionalen Struktur in den Vordergrund.“
Für die Lektüre von Bestandsunterlagen und Angeboten heißt das: MSR-Schrank ist die Bezeichnung des klassischen Bestandsaufbaus, Informationsschwerpunkt (ISP) das ältere Wort dafür, Automationsschwerpunkt (ASP) das Wort der aktuellen Empfehlung. Welche Bezeichnung ein Dokument verwendet, sagt nichts darüber, welche Funktionen die Anlage hat.
Anschlussfragen zur MSR-Technik
Der AMEV löst MSR in der Empfehlung Gebäudeautomation 2023 als „Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ auf. Die BEG-Förderrichtlinie schreibt im Fördergegenstand „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik“. Eine Legaldefinition der MSR-Technik enthält das Gebäudemodernisierungsgesetz nicht; im geprüften Material liegt nur die Auflösung der Abkürzung vor.
Die beiden Begriffe haben verschiedene Herkünfte: Für das System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung gibt es mit § 3 Abs. 1 Nr. 29a GModG eine Legaldefinition, für MSR-Technik im geprüften Material nur die Auflösung der Abkürzung. Über Umfang oder Teilmengen der beiden Gegenstände sagt das nichts.
MSR-Technik bezeichnet die Technik zum Messen, Steuern und Regeln; Gebäudeleittechnik bezeichnet je nach Lesart die Managementebene oder ein komplettes Gebäudeautomationssystem. Definiert ist keiner der beiden Begriffe im aktuellen Regelwerk. Den Befund des BBSR dazu führt die Glossarseite Gebäudeleittechnik (GLT) — und der Unterschied zu MSR und GA
Diese Frage lässt sich nicht am Namen der Anlage beantworten. Maßgeblich ist nach § 56 Abs. 2 GModG der Funktionskatalog: Das System muss sechs Fähigkeiten haben, von der kontinuierlichen Überwachung der Verbräuche bis zur Überwachung der Raumklimaqualität. Die Einordnung eines einzelnen Gebäudes gehört in die fachkundige Bestandsaufnahme.
Weil der Fördergegenstand der BEG-Förderrichtlinie diesen Wortlaut verwendet: Er nennt für Nichtwohngebäude den Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Aus der Wortwahl einer Förderrichtlinie folgt nichts für den Funktionskatalog des § 56 Abs. 2 GModG. Förderung für Gebäudeautomation
Stand dieser Auskunft: 11. September 2026. Die AMEV-Empfehlung Gebäudeautomation 2023 und der Wortlaut des Fördergegenstands wurden am 11. September 2026 gegengelesen, der Wortlaut des § 56 GModG am 23. August 2026. Alle Begriffe im Glossar
Fundstellen: § 3 Abs. 1 Nr. 29a, § 56 Abs. 2 GModG · geprüft 01.09.2026