Selbst-Check

Portfolio-Check anfragen: mehrere Nichtwohngebäude in einem Durchgang schildern

Der Portfolio-Check ist eine Anfrage für Betreiber mehrerer Nichtwohngebäude: Sie schildern Ihren Bestand in zwei Schritten und bestätigen Ihre Adresse; danach sichtet gebäudepflichten.de die Angaben und meldet sich per E-Mail. Eine Rechtsauskunft gehört nicht dazu, und angerufen wird nur, wer es ausdrücklich erlaubt.

Zwei Schritte Rückmeldung per E-Mail Kein Preis, kein Ergebnis, keine Rechtsauskunft zugesagt

Diese Anfrage richtet sich an gebäudepflichten.de — ein Unternehmen. Die Anfrage und alle Unterlagen sind für Sie kostenfrei; wir finanzieren uns über Beratung und Vermittlung.

Was eine Anfrage auslöst — und was wir nicht zusagen

Das bekommen Sie Das bekommen Sie nicht
Eine Antwort per E-Mail mit Rückfragen und der Reihenfolge Keine Rechtsberatung — wo die Grenze liegt
Den Wortlaut des § 56 Abs. 1 GModG samt Ausnahmehalbsatz Keine Auskunft, ob für Ihre Gebäude eine Pflicht besteht
Den Hinweis, wo der Vollzug liegt (§ 93, § 94 GModG) Keine Einordnung Ihrer Objekte oder Anlagen
Einen Fragenkatalog für die Bestandsaufnahme Keinen Preis ohne Bestandsaufnahme
Eine Bestätigungsmail — erst Ihr Klick darin bringt die Anfrage zu uns Keinen Anruf und keinen Besuch ohne Ihre Erlaubnis

Die Ausrüstungspflicht des § 56 Abs. 1 GModG gilt je Nichtwohngebäude. Wie mehrere Gebäude einer Liegenschaft zueinander stehen, sagt der Wortlaut nicht. Stand dieser Auskunft: 2. September 2026; eine eigene Auslegung zu § 56 GModG lag zu diesem Zeitpunkt nicht vor.

Maßgeblich für die Anlagenlage ist die vom Hersteller festgelegte Nennleistung, nicht der gemessene Verbrauch und nicht der Anschlusswert (§ 3 Abs. 1 Nr. 21 GModG).

Wie diese Antwort zustande kommt: Sie entsteht aus Ihren Angaben nach festen Regeln; eine Prüfung Ihres Einzelfalls findet dabei nicht statt. Die Texte sind vorformulierte Bausteine. Welcher Baustein erscheint, entscheidet eine geschlossene Liste dessen, was eine Antwort enthalten darf; Ihr Freitext steuert diese Auswahl nicht. Ihre Angaben überprüfen wir dabei nicht.

Für ein einzelnes Nichtwohngebäude ist der Selbst-Check für ein einzelnes Objekt der kürzere Weg.

Felder ohne den Zusatz „(optional)" sind erforderlich.

Schritt 1 — Bestand

Um wie viele Objekte geht es?

Steuert nur, wonach wir gleich fragen: nach der Bezeichnung oder nach der Anzahl.

Bei gemischten Beständen die Art, die überwiegt.

Weitere Vollzugsbestimmungen dürfen die Länder treffen (§ 94 GModG); außerdem sortieren wir Anfragen regional.

Träger (optional)

Bei öffentlichen Trägern läuft die Beschaffung anders; das ändert die Reihenfolge der Schritte, nicht die Pflicht.

Sind die Nennleistungen Ihrer Anlagen bekannt?

Maßgeblich ist die vom Hersteller festgelegte Nennleistung (Typenschild, Datenblatt) — nicht der Verbrauch und nicht der Anschlusswert.

Noch nichts wird gesendet.

Schritt 2 — Anliegen und Kontakt

Die Rolle entscheidet, welche Angaben für die nächsten Schritte fehlen — eine technische Leitung hat andere Unterlagen zur Hand als eine Eigentümerseite.

„Überblick verschaffen" und „Noch offen" sind vollwertige Antworten; die Angabe steuert nur die Reihenfolge der Bearbeitung.

Zum Beispiel: was Sie schon geprüft haben, wo es hakt, welche Unterlagen fehlen.

Hilfe (E-Mail): Hierhin schicken wir zuerst eine Bestätigung und danach unsere Antwort. Dienstliche Adresse genügt.

Freiwillig. Angerufen wird erst nach Ihrem Klick auf den Bestätigungslink.

Wir verarbeiten Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Anrufen oder an einen Betrieb weitergeben dürfen wir nur mit Ihrem Häkchen. Speicherdauer: 12 Monate. Widerspruch, Widerruf, Löschung: matlugert+gebaeudepflichten@gmail.com. Mehr: Datenschutzerklärung.

Was nach dem Absenden passiert

  • Eine Bestätigungsmail geht an die angegebene Adresse; erst Ihr Klick auf den Link darin bringt die Anfrage zu uns.
  • Wir sichten die Angaben, ordnen sie ein, protokollieren den Vorgang und antworten per E-Mail.
  • Ohne Ihre Einwilligung rufen wir nicht an.

Fragen vor einer Anfrage

Datenschutz: Empfänger, Rechte und Speicherdauer

Wir verarbeiten Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Anrufen oder an einen Betrieb weitergeben dürfen wir nur mit Ihrem Häkchen. Speicherdauer: 12 Monate. Widerspruch, Widerruf, Löschung: matlugert+gebaeudepflichten@gmail.com. Mehr: Datenschutzerklärung.

Eingeordnet wird dabei der Vorgang, nicht Ihr Gebäude: Die interne Sortierung steuert, wie wir die Anfrage bearbeiten — sie sagt nichts darüber, ob für Ihre Objekte eine Pflicht besteht. Dass eine Anfrage aus dem Selbst-Check kommt, halten wir als Merkmal des Vorgangs fest. Kommt Ihre Anfrage aus dem Selbst-Check, gehören auch die dort gemachten Anlagenangaben und die angezeigte Einordnung zum Vorgang.

Die Anfrage erhält gebäudepflichten.de; zum Hosting und zum Mailversand setzen wir Dienstleister ein, die für uns und nach unserer Weisung arbeiten. Außerdem können Sie sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren.

Woher Angaben stammen, die nicht aus dem Formular kommen, steht unter Datenherkunft und Widerspruch, alles Weitere in der Datenschutzerklärung.

Fundstellen: Art. 6 Abs. 1 lit. a, lit. b und lit. f, Art. 7 Abs. 1 und Abs. 3 DSGVO · geprüft 01.09.2026

Fundstellen und Prüfdatum · 9 Zeilen
Art. 6 Abs. 1 lit. a, lit. b und lit. f DSGVO (Einwilligung, vorvertragliche Maßnahmen, berechtigtes Interesse) BELEGT
Art. 7 Abs. 1 und Abs. 3 DSGVO (Nachweis und Widerruf der Einwilligung) BELEGT
Art. 13 Abs. 1 lit. c, lit. d und lit. e DSGVO (Zwecke, berechtigte Interessen, Empfänger oder Kategorien von Empfängern) BELEGT
Art. 21 DSGVO (Widerspruchsrecht) BELEGT
§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG (Telefonwerbung; gegenüber sonstigen Marktteilnehmern zumindest mutmaßliche Einwilligung — nach BGH I ZR 191/03 beim eigenen Angebot nicht gegeben) BELEGT geprüft 01.09.2026
§ 5a Abs. 4 UWG (kommerziellen Zweck kenntlich machen) BELEGT geprüft 01.09.2026
§ 2 Abs. 1, § 3 RDG (Rechtsdienstleistung, Erlaubnisvorbehalt) BELEGT geprüft 01.09.2026
§ 56 Abs. 1 GModG (Schwelle je Nichtwohngebäude, Frist 31.12.2029) BELEGT geprüft 23.08.2026
§ 93, § 94 GModG (Landesrecht bestimmt Nachweisumfang und Vollzug) BELEGT geprüft 01.09.2026