Selbst-Check
Portfolio-Check anfragen: mehrere Nichtwohngebäude in einem Durchgang schildern
Der Portfolio-Check ist eine Anfrage für Betreiber mehrerer Nichtwohngebäude: Sie schildern Ihren Bestand in zwei Schritten und bestätigen Ihre Adresse; danach sichtet gebäudepflichten.de die Angaben und meldet sich per E-Mail. Eine Rechtsauskunft gehört nicht dazu, und angerufen wird nur, wer es ausdrücklich erlaubt.
Diese Anfrage richtet sich an gebäudepflichten.de — ein Unternehmen. Die Anfrage und alle Unterlagen sind für Sie kostenfrei; wir finanzieren uns über Beratung und Vermittlung.
Was eine Anfrage auslöst — und was wir nicht zusagen
| Das bekommen Sie | Das bekommen Sie nicht |
|---|---|
| Eine Antwort per E-Mail mit Rückfragen und der Reihenfolge | Keine Rechtsberatung — wo die Grenze liegt |
| Den Wortlaut des § 56 Abs. 1 GModG samt Ausnahmehalbsatz | Keine Auskunft, ob für Ihre Gebäude eine Pflicht besteht |
| Den Hinweis, wo der Vollzug liegt (§ 93, § 94 GModG) | Keine Einordnung Ihrer Objekte oder Anlagen |
| Einen Fragenkatalog für die Bestandsaufnahme | Keinen Preis ohne Bestandsaufnahme |
| Eine Bestätigungsmail — erst Ihr Klick darin bringt die Anfrage zu uns | Keinen Anruf und keinen Besuch ohne Ihre Erlaubnis |
Die Ausrüstungspflicht des § 56 Abs. 1 GModG gilt je Nichtwohngebäude. Wie mehrere Gebäude einer Liegenschaft zueinander stehen, sagt der Wortlaut nicht. Stand dieser Auskunft: 2. September 2026; eine eigene Auslegung zu § 56 GModG lag zu diesem Zeitpunkt nicht vor.
Maßgeblich für die Anlagenlage ist die vom Hersteller festgelegte Nennleistung, nicht der gemessene Verbrauch und nicht der Anschlusswert (§ 3 Abs. 1 Nr. 21 GModG).
Wie diese Antwort zustande kommt: Sie entsteht aus Ihren Angaben nach festen Regeln; eine Prüfung Ihres Einzelfalls findet dabei nicht statt. Die Texte sind vorformulierte Bausteine. Welcher Baustein erscheint, entscheidet eine geschlossene Liste dessen, was eine Antwort enthalten darf; Ihr Freitext steuert diese Auswahl nicht. Ihre Angaben überprüfen wir dabei nicht.
Für ein einzelnes Nichtwohngebäude ist der Selbst-Check für ein einzelnes Objekt der kürzere Weg.
Was nach dem Absenden passiert
- Eine Bestätigungsmail geht an die angegebene Adresse; erst Ihr Klick auf den Link darin bringt die Anfrage zu uns.
- Wir sichten die Angaben, ordnen sie ein, protokollieren den Vorgang und antworten per E-Mail.
- Ohne Ihre Einwilligung rufen wir nicht an.
Fragen vor einer Anfrage
Eine Anfrage zum Portfolio-Check kostet nichts, und aus ihr folgt keine Beauftragung. Auch der Selbst-Check und das Objekt-Dossier sind an keine Zahlung geknüpft. Was eine Nachrüstung kostet, hängt an der Bestandsaufnahme im Objekt; einen Preis oder eine Spanne nennen wir ohne sie nicht.
Nach einer Anfrage zum Portfolio-Check meldet sich gebäudepflichten.de selbst, per E-Mail an die Adresse aus dem Formular — mit Rückfragen und mit der Reihenfolge der Schritte. Kein Außendienst, kein Termin, den Sie nicht selbst gewollt haben. Einen Zeitpunkt sagen wir dabei nicht zu.
Die Angaben aus dem Anfrageformular verarbeiten wir, um die Anfrage zu bearbeiten und zu beantworten — dazu gehört, dass wir sie intern sichten, einordnen und den Vorgang protokollieren. Anrufen oder an einen Betrieb weitergeben dürfen wir nur mit Ihrem Häkchen; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Die Antwort auf eine Anfrage zum Portfolio-Check gibt den Gesetzeswortlaut mit Fundstelle wieder, benennt die nach Landesrecht zuständige Stelle und sagt, welche Angabe für die nächste Frage fehlt. Eine Rechtsauskunft zu Ihren Gebäuden ist diese Antwort nicht: Ob eine Pflicht besteht, klärt eine fachkundige Bestandsaufnahme im Objekt; Rechtsfragen im Einzelfall gehören zur anwaltlichen Prüfung.
Eine gesendete Anfrage zum Portfolio-Check ziehen Sie mit einer E-Mail an matlugert+gebaeudepflichten@gmail.com zurück: Sie können der Verarbeitung widersprechen, eine erteilte Einwilligung widerrufen und die Löschung verlangen. Die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt. Wer den Bestätigungslink gar nicht erst klickt, dessen Anfrage wird nicht bearbeitet; die Angaben löschen wir nach 7 Tagen.
Stand dieser Seite: 2. September 2026. Wer dahintersteht · Impressum
`), Versionsform nach Tool-README
§ 2.1 (id@YYYY-MM-DD aus dem stand: der tragenden Datei; @vN bleibt den vier
Einwilligungs-Bausteinen vorbehalten). Der sichtbare Absatz war bereits wortgleich mit § 9.3
— ohne die ID fand die Wortgleichheits-Prüfung des Build-Gates dort nie statt. Der
Betreiberhinweis im Kopf hat aus demselben Grund eine ID bekommen.
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Datenschutz: Empfänger, Rechte und Speicherdauer
Wir verarbeiten Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Anrufen oder an einen Betrieb weitergeben dürfen wir nur mit Ihrem Häkchen. Speicherdauer: 12 Monate. Widerspruch, Widerruf, Löschung: matlugert+gebaeudepflichten@gmail.com. Mehr: Datenschutzerklärung.
Eingeordnet wird dabei der Vorgang, nicht Ihr Gebäude: Die interne Sortierung steuert, wie wir die Anfrage bearbeiten — sie sagt nichts darüber, ob für Ihre Objekte eine Pflicht besteht. Dass eine Anfrage aus dem Selbst-Check kommt, halten wir als Merkmal des Vorgangs fest. Kommt Ihre Anfrage aus dem Selbst-Check, gehören auch die dort gemachten Anlagenangaben und die angezeigte Einordnung zum Vorgang.
Die Anfrage erhält gebäudepflichten.de; zum Hosting und zum Mailversand setzen wir Dienstleister ein, die für uns und nach unserer Weisung arbeiten. Außerdem können Sie sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren.
Woher Angaben stammen, die nicht aus dem Formular kommen, steht unter Datenherkunft und Widerspruch, alles Weitere in der Datenschutzerklärung.
Fundstellen: Art. 6 Abs. 1 lit. a, lit. b und lit. f, Art. 7 Abs. 1 und Abs. 3 DSGVO · geprüft 01.09.2026